_ keinerlei Anhaltspunkte zu entnehmen, wonach diese den Beschwerdeführer absichtlich gegen seinen Willen nur an Wochenenden einteilen würden zwecks „Schikane“. Aus den Akten geht einzig hervor, dass 35 Beilage 2 der Beschwerdeantwort vom 24. August 2016; unpaginierte Vorakten, Regelwerk zur Notfalldienstpla- nung des Notfalldienstkreises Region E.___ vom 16. November 2014 36 Beilage 4 der Beschwerdeantwort vom 24. August 2016 37 Beilage 2 der Beschwerdeantwort vom 24. August 2016; vgl. auch unpaginierte Vorakten, Schreiben Dr. med. H.___ an das Präsidium des Beschwerdegegners vom 23. November 2014 38 Beilage 1, 3 und 4 der Beschwerdeantwort vom 24. August 2016