Unbestritten ist weiter, dass der Beschwerdeführer seit Jahren nicht mehr an den Notfalldienstplanungssitzungen des Bezirks E.___ teilnimmt.36 Für die Dienstperiode zwischen dem 1. September 2014 bis 8. März 2015 fand eine Sitzung am 13. August 2014 statt. Der erstellte Plan wurde dem Beschwerdeführer am 18. August 2014 und der bereinigte definitive Plan am 24. August 2014 zugestellt. Der Beschwerdeführer hat weder an der Sitzung teilgenommen, noch nicht mögliche Termine oder Wünsche bekannt gegeben. Auch hat er nicht auf die im August zugestellten Pläne reagiert.37