Unbestritten ist, dass im Notfalldienstbezirk E.___ die Notfallplanung durch die in dieser Region praktizierenden – und damit notfalldienstpflichtigen – Ärzte erfolgt. Die genaue Organisation ist insbesondere aus dem Regelwerk zur Notfalldienstplanung des Notfalldienstkreises Region E.___ vom 16. November 2014 ersichtlich. Dabei erfolgt die Verteilung nach Dienstbelastung entsprechend einem Punktesystem, welches vorsieht, dass Dienste an Wochentagen 2 Punkte und solche an Wochenenden und Feiertagen – unter Berücksichtigung des entspre- 28 Art. 10 Bst. a der Statuten des Beschwerdegegners vom 23. Oktober 2008