Die Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes resp. des rechtlichen Gehörs kann daher im vorliegenden Verfahren ohne Nachteil für den Beschwerdeführer geheilt werden. Als Verletzung des Gehörsanspruches wird sie jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen sein.20 6. Rüge der Verletzung des Willkürverbots 6.1. Der Beschwerdeführer rügt gleichzeitig mit der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes auch die Verletzung des Willkürverbotes infolge fehlerhafter Sachverhaltsfeststellung seitens der Vorinstanz.