Die Sachverhaltsfeststellung umfasst das Zusammentragen, Nachprüfen und Bewerten der Sachumstände (Tatsachen), die für die Rechtsanwendung massgebend sind, d.h. die Behörde erhebt den rechtserheblichen Sachverhalt.12 Die von den Parteien vorgebrachten Sachverhaltsdarstellungen und was sonst noch bekannt geworden ist, darf die Behörde im Weiteren nicht einfach als gegeben hinnehmen. Sie muss sich von der Richtigkeit der zusammengetragenen Sachverhaltselemente überzeugen. Das setzt voraus, dass die erforderlichen Beweismittel erhoben und gewürdigt werden.