Seite 10 von 37 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 5. Rüge der fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung 5.1. Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe in Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und des Willkürverbots den Sachverhalt unrichtig ermittelt resp. festgestellt, indem sie sich nicht mit den dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Vorfällen und Ereignissen im Zusammenhang mit der Notfalldienstpflicht auseinandergesetzt habe.