_ AG gefällt würden. Sein Auftauchen sei aber begründet gewesen zwecks Aussprache mit der G.___ AG betreffend die Ereignisse/Kommunikationsschwierigkeiten vom Vortag. Diese hätte auch telefonisch oder über die Gegensprechanlage erfolgen können, was jedoch seitens der G.___ AG abgeblockt worden sei. Diese image- und geschäftsschädigenden Angriffe gegen ihn könne er nicht akzeptieren und er fordere eine Aufklärung mittels der vorgenannten Beweismittel.