Das Altersheim E.___ habe grundlos ein Verfahren angezettelt. Er habe dem Altersheim den Arztbericht fristgerecht zugeschickt. Auch sei unwahr, dass Frau Zürcher ohne Medikamen- ten- und Diagnosenliste eingetreten sei. Frau Zürcher werde von der Spitex E.___ betreut, diese würde ein Dossier führen, welches genau diese Informationen enthalte. Die Spitex E.___ sei vom Altersheim angestellt und habe ihr Büro genau dort. Zudem habe diese Beschwerde nichts mit dem Disziplinarverfahren von der G.___ AG zu tun. Er habe an diesem Tag keinen Notfalldienst geleistet. Die entsprechende Eingabe betreffend den Vorfall E.___ habe daher nichts mit dem laufenden Beschwerdeverfahren zu tun.