Trotz dieser massiven Verfehlungen sei der Beschwerdeführer am 14. Februar 2015 wiederum in den Notfalldienst eingeteilt worden. Trotz mehrfacher Bemühungen sei der Beschwerdeführer nicht erreichbar gewesen. Ungeachtet der klaren Weisung gegenüber den diensthabenden Ärzten, bei Rückrufen jeweils die bekannte Nummer für Ärzte [Nummer 1] anzurufen, habe der Beschwerdeführer über 14 Mal die allgemeine Sekretariatsnummer der G.___ AG [Nummer 2] kontaktiert, welche bekanntlich während dem Wochenende nicht besetzt sei und erst nach rund achtfachem Klingeln auf die Notfallnummer umgeleitet werde. Der Beschwer- 7 zum Ganzen vgl. auch unten Ziffern 8, 9 und 10