Man habe versucht, mit dem Beschwerdeführer eine einvernehmliche Lösung zu treffen, weshalb der Beschwerdeführer am 11. Dezember 2014 von der Standeskommission des Beschwerdegegners zu einer Mediation eingeladen worden sei. An dieser Mediation sei u.a. abgemacht worden, dass der Beschwerdeführer die vereinbarten Notfalldienste anstandslos übernehme oder selber für Ersatz sorge. Zudem sei er explizit aufgefordert worden, während des gesamten Dienstes erreichbar zu sein.