Dies, obwohl in Bezug auf den im Jahr 2014 strittigen Dienstplan eine Planungssitzung der Ärzte des Notfalldienstkreises E.___ stattgefunden habe und der danach erstellte Dienstplan dem Beschwerdeführer mehrfach Monate vor Beginn der Dienstplanperiode zugestellt worden sei. Anstatt sich vorgängig einzubringen und seine Wünsche bekannt zu geben, habe sich der Beschwerdeführer gänzlich der Dienstplanung entzogen. Nach Beginn der Dienstperiode habe der Beschwerdeführer plötzlich Widerspruch erhoben. Statt sachlich zu bleiben, habe er mehrfach in beleidigender Form geschrieben und ohne rechtliche Grundlagen „verwaltungsrechtliche Beschwerden wegen Amtsmissbrauch" angedroht.