4.3. Der Beschwerdegegner bringt in seiner Beschwerdeantwort zusammenfassend vor, wie der Beschwerdeführer bekannt gebe, sei das Verhältnis zwischen ihm und dem Beschwerdegegner seit längerer Zeit angespannt. Der Beschwerdeführer sei der Ansicht, er sei bei der Dienstplanung benachteiligt worden. Dies, obwohl in Bezug auf den im Jahr 2014 strittigen Dienstplan eine Planungssitzung der Ärzte des Notfalldienstkreises E.___ stattgefunden habe und der danach erstellte Dienstplan dem Beschwerdeführer mehrfach Monate vor Beginn der Dienstplanperiode zugestellt worden sei.