3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) Seite 4 von 37 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern wurde.4 Wegen der Wirkungslosigkeit des Suspensiveffekts bei negativen Verfügungen sind unter Umständen vorsorgliche Massnahmen in Betracht zu ziehen.5