betreffend Streitigkeit aus Notfalldienstpflicht (Verfügung der Vorinstanz vom 28. Juni 2016) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern I. Sachverhalt 1. Herr Dr. med. X.___ (fortan: Beschwerdeführer) verfügt seit 1991 über die Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern und führt eine hausärztliche Praxis in A.___. 2. Mit Schreiben vom 3. Juni 2015 schloss der ärztliche Bezirksverein Y.___ (fortan: Beschwerdegegner) den Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung von der Notfalldienstpflicht aus. Dieser Entscheid wurde dem Vorstandsausschuss der Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) mitgeteilt bzw. weitergeleitet.