Eine im Kontext seines Ausbildungs- und Berufshintergrundes grundsätzlich zu erwartende, professionelle Distanz und Sachlichkeit schwierigen Situationen und Konflikten gegenüber, ist in den Formulierungen des Beschwerdeführers wenig erkennbar.37 Dies ist als Hinweis darauf zu werten, dass mildere Massnahmen künftig ebenso wenig zielführend sein dürften wie bisher. Die Kündigung lässt sich daher nicht durch die Anordnung einer milderen Massnahme verhindern. Im sensiblen Psychiatriebetrieb besteht sodann ein sehr hohes öffentliches Interesse an einem guten Betriebsklima und der Aufrechterhaltung des reibungslosen Funktionierens der Verwaltung.38 Ein Vertrau-