So nimmt der Beschwerdeführer in seinen Schreiben oft eine sein Verhalten rechtfertigende Haltung ein.35 Zumindest schriftlich lässt der Beschwerdeführer wenig Auseinandersetzung mit seinem eigenen Verhalten erkennen, sondern äussert sich im Gegenteil – implizit – anderen Mitarbeitern gegenüber tendenziell anschuldigend.36 Seine Wortwahl ist entsprechend dem soeben Gesagten durchwegs vorrangig emotional geprägt. Eine im Kontext seines Ausbildungs- und Berufshintergrundes grundsätzlich zu erwartende, professionelle Distanz und Sachlichkeit schwierigen Situationen und Konflikten gegenüber, ist in den Formulierungen des Beschwerdeführers wenig erkennbar.37