5.2 Wie bereits aufgezeigt worden ist, haben die Vorgesetzten die Konfliktfähigkeit des Beschwerdeführers über einen längeren Zeitraum wiederholt thematisiert, und diesbezügliche Gesprächsbereitschaft gezeigt. Zudem ist der Stationsleiter seiner Führungsaufgabe nachgekommen, indem er mit dem Beschwerdeführer eine diesbezügliche Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Im Konflikt mit B haben sich die direkten Vorgesetzten im Rahmen des Zumutbaren um eine Beilegung des Konfliktes bemüht. Insbesondere ist der Stationsleiter