fragliche Nachtdienst konnte mit einer Zusammenarbeit der beiden Beteiligten nicht mehr professionell gewährleistet werden. Sachlogisch waren damit andere Teammitglieder direkt vom Konflikt der beiden betroffen, einerseits indem sie als Ersatz Nachtdienst leisten mussten, andererseits durch die überdurchschnittlich konfliktbelastete Situation an sich. So haben auch verschiedene Mitarbeiter der Stationsleitung mehrmals Rückmeldungen zum für sie belastenden Zusammenarbeitskonflikt gemacht (vgl. dazu Erwägung 3).