Auch ist mindestens ein Konflikt in der Zusammenarbeit im interdisziplinären Team aus dem Frühjahr 2015 dokumentiert, zu dem der Beschwerdeführer einen massgeblichen Beitrag geleistet hat. Diesen Vorkommnissen entsprechend sind im Sommer 2015 mit dem Beschwerdeführer Verhaltensziele bezüglich dessen Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie dessen Konfliktmanagement definiert, und eine diesbezügliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Dessen ungeachtet entstand in der Folge erneut ein heftiger Konflikt zwischen dem Beschwerdeführer und einem Teammitglied desselben (vgl. zum Ganzen Erwägung 3).