25 Daniel von Kaenel, Die Beendigung des Angestelltenverhältnisses nach bernischem Personalrecht, in BVR 1996 S. 193 ff., 207 ff. Seite 8 von 15 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern haben sich alle Beteiligten einverstanden erklärt.26 Insgesamt haben die Vorgesetzten demnach mehrfache und verschiedene Massnahmen getroffen, um die Konfliktfähigkeit des Beschwerdeführers einerseits zu verbessern, sowie den aktuellen Konflikt am Arbeitsplatz andererseits zu entschärfen. Die Vorinstanz ist insoweit ihren Fürsorgepflichten genügend nachgekommen.27