4.3 Die Vorinstanz äussert sich in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 14. Juli 2016 ausführlich zu den Gründen, die zur Kündigung geführt haben. Die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Verhalten seien nicht nur im Zusammenhang mit dem erst kürzlich aufgetretenen Konflikt Thema, sondern waren Ursachen für immer wieder auftretenden Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mi dem Beschwerdeführer. Das Vertrauen der Vorinstanz sei daher stark beeinträchtigt. Unter der konfliktbeladenen Situation leide sowohl das ganze Team, aber auch die Patientinnen und Patienten auf der Station. Diese Situation sei daher für die Vorinstanz nicht länger zu akzeptieren.