23 Vgl. Beschwerdebeilage 4 Schriftliche Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 16. April 2016 Seite 6 von 15 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern mehr. Unter der konfliktbeladenen Zusammenarbeit leide sowohl das ganze Team wie auch die Patientinnen und Patienten auf der Station. Diese Situation können die Vorinstanz mit ihrem Leistungs- und Versorgungsauftrag gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht länger akzeptieren. Aus diesem Grund werde auch auf die Arbeitsleistung des Beschwerdeführers bis zum Ende der Kündigungsfrist verzichtet.