Der Sachverhalt, welcher der Kündigung zugrunde liegt, wurde ausführlich dargelegt. Begründet wurde die Kündigung damit, dass das Verhalten des Beschwerdeführers im Umgang mit Konflikten, die fehlende Einsicht und mangelnde Bereitschaft zur Veränderung seines Verhaltens und die Nichteinhaltung der Anweisungen seiner Vorgesetzten triftige Gründe für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses seien. Mit seiner in mehreren Situationen gezeigten Haltung gegenüber Patientinnen und Patienten sowie seinem Verhalten im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen habe er das Vertrauensverhältnis, auf welche die Arbeitsverhältnisse der Vorinstanz basierten, stark beeinträchtigt.