In der Nacht auf den 5. April 2016 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Panikattacke nach Hause geschickt; was Hintergrund hierzu war, ist nicht aus den Akten ersichtlich.19 Fest steht aber, dass die beiden Konfliktparteien nicht zusammen Nachtdienst hatten. In denselben Tagen, konkret am 4. April 2016, haben sich vier Patienten an die Stationsleitung gewandt, und dem Beschwerdeführer wie auch B unprofessionelles Verhalten vorgeworfen.20 Die den Beschwerdeführer betreffenden Vorwürfe wurden von diesem bestritten.21