Zehn Tage später hat sich der Beschwerdeführer erneut zweifach per Mail an den Stationsleiter gewendet, und sich über das Verhalten von B beschwert. Die beiden hatten in der Zwischenzeit keinen Nachtdienst miteinander gearbeitet; der Beschwerdeführer fühlte sich aufgrund des allgemeinen Verhaltens von B auf der Station bedroht und gemobbt.15 Am 29. März 2016 ist der Beschwerdeführer auf den Stationsleiter zugegangen, um die aktuellsten, in den Mails erwähnten Vorkommnisse auf der Station auch mündlich zu besprechen. Zudem bat er um ein erneutes Gespräch zu viert; die beiden Konfliktbeteiligten hatten seit dem letzten Gespräch weiterhin noch nicht wieder zusammen gearbeitet.