So beispielsweise auch am 10. März 2016; an diesem Gespräch nahmen nebst dem Stationsleiter auch die Bereichsleiterin Pflege und B teil. In dieser Sitzung teilten die Vertreter der Vorinstanz den beiden Konfliktbeteiligten ihre Erwartungen an deren Verhalten mit, und machten diesbezüglich wie auch zu eigentlichen Arbeitsabläufen Vorgaben.14 Die beiden Mitarbeiter erklärten sich einverstanden damit, sich künftig zusammen auszusprechen und das Gespräch untereinander zu suchen, die Zusammenarbeit zusammen und untereinander zu klären und die Stationsleitung über besprochene und umgesetzte Lösungsansätze zu informieren.