Entsprechend wurde vereinbart, dass keine weiteren stichhaltigen Beschwerden bezüglich des Beschwerdeführers Fähigkeit zum Konfliktmanagement mehr erfolgen. Im Rahmen des Mitarbeitergesprächs vom 21. September 2015 wurde die vorgenannte Zielvereinbarung auch für das Jahr 2016 gültig erklärt. Die Beurteilung des Beschwerdeführers fiel „aufgrund der bereits besprochenen Vorkommnisse und diversen Rückmeldungen/Reklamationen vom interdisziplinären Team“ auf ein B (ausreichende Leistungen) aus.