Der Beschwerdeführer ist bei der Vorinstanz seit dem Jahre 2008 als diplomierter Pflegefachmann auf der A angestellt. Er arbeitet, soweit aktenkundig, ausschliesslich im Nachtdienst. Auf besagter Akutstation werden vor allem Patienten mit Angst- und Zwangserkran- 5 Vgl. BVR 2011/391 E. 2.2, mit Hinweisen Seite 3 von 15 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kungen, Depressionen, posttraumatischen Belastungs- und Persönlichkeitsstörungen behandelt. Der Hauptfokus liegt dabei auf der Krisenintervention.