1. X. (nachfolgend: Beschwerdeführer) arbeitet seit dem Jahre 2008 als diplomierter Pflegefachmann bei den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD; nachfolgend: Vorinstanz). Nachdem die Vorinstanz dem Beschwerdeführer am 11. April 2016 die Auflösung des Arbeitsverhältnisses angekündigt, und der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. April 2016 dazu Stellung genommen hatte, löste die Vorinstanz mit Verfügung vom 13. Mai 2016 das Anstellungsverhältnis per 31. August 2016 auf. Gleichzeitig ist der Beschwerdeführer von seiner Arbeitsleistung freigestellt worden. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern