Der Passus, wonach im Folgejahr auch bei noch nicht abgeschlossenem Abklärungsauftrag kein weiterer Fall geltend gemacht werden kann, erscheint erstmals in der BSIG vom 2. November 2015. In den Jahren zuvor wurde in den BSIG lediglich definiert, welche Tätigkeiten als Fall zu zählen waren, und in welchem Zeitpunkt ein Abklärungsauftrag als Fall erfasst 26 Erstmals in BSIG Nr. 8/860.111/1.2 vom 3. November 2014 Seite 13 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern