Hinsichtlich der Frage, ob überjährige Abklärungsaufträge sowohl im Jahr der Auftragserteilung als auch im Erledigungsjahr zu zählen seien, bestehe kein Auswahlermessen. Auch stehe die ausschliessliche Zählung der Abklärungsmandate im Erteilungsjahr einer zweckmässigen Erfüllung nicht entgegen. Das heutige System der ZAV gehe bei der Stellenbemessung von einer Bandbreite von 80 bis 100 Dossiers pro Sozialarbeiter bzw. 160 bis 200 Dossiers pro Administrativstelle aus. Dementsprechend sei eine jährlich schwankende Fallbelastung pro Mitarbeitenden systemimmanent.