Die Abweichungen zwischen den Zahlen der kommunalen Dienste und der KESB seien u.a. mit der doppelten Zählung der überjährigen Abklärungsaufträge zu erklären. Einzelne Gemeinden hätten darauf hingewiesen, dass sich nicht alle Gemeinden an die in der BSIG festgelegte Zählweise halten würden. Erst dieser Hinweis habe das KJA an der korrekten Zählweise zweifeln lassen. Dementsprechend sei die BSIG vom 2. November 2015 ergänzt worden mit dem Hinweis, dass der Fall bereits bei Auftragserteilung zu erfassen und eine zusätzliche Erfassung im Folgejahr ausgeschlossen sei.