Die Stellenpläne für die Jahre 2013 und 2014 hätten (ausgenommen hinsichtlich der Führung von Mandaten) auf Schätzungen beruht, weswegen eine Datenkontrolle kaum möglich gewesen sei und eine Mehrfachzählung der überjährigen Abklärungsaufträge nicht aufgefallen wäre. Erst in den Jahren 2015 und 2016 habe das KJA zu einer ordentlichen Zählweise übergehen und die statistischen Angaben der Sozialdienste überprüfen können. Eine Korrektur sei nur in wenigen Fällen und bei erheblichen Abweichungen notwendig gewesen. Die Abweichungen zwischen den Zahlen der kommunalen Dienste und der KESB seien u.a. mit der doppelten Zählung der überjährigen Abklärungsaufträge zu erklären.