Die doppelte Zählung der überjährigen Abklärungsmandate könnte zu einer Verzögerung der gegen Jahresende zu erledigende Abklärungen führen, um diese auch im neuen Jahr statistisch erfassen zu können. Die Praxis sei nicht geändert worden: Seit Inkrafttreten der ZAV am 1. Januar 2013 sei das KJA stets davon ausgegangen, dass eine Tätigkeit im Auftrag der KESB als ein Fall zu erfassen sei. Dementsprechend sei bereits in der ersten BSIG vom 4. November 2013 festgehalten worden, dass pro Abklärungsauftrag im Zeitpunkt der Auftragserteilung ein Fall zu erfassen sei. An dieser Praxis habe sich nichts geändert.