Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine überjährige Abklärung den Gemeinden mehr Kosten (doppelt so hohe) verursache als eine während des Jahres erledigte Abklärung. Den kommunalen Diensten entstehe durch den Jahreswechsel zwischen Erteilung und Erledigung eines Abklärungsauftrages kein Mehraufwand. Die Notwendigkeit einer Stellenbesetzung in beiden Jahren sei nicht nachvollziehbar.