Abklärungsmandate seien von anderen Mandaten wie der Führung von Beistandschaften zu unterscheiden: Ein Abklärungsauftrag im Bereich des KES sei ein einmaliger und befristeter Auftrag. Demgegenüber würden Beistandschaften auf unbestimmte Zeit bis zum Vorliegen eines gesetzlichen Beendigungsgrundes geführt. Die mehrmalige Entschädigung eines Abklärungsauftrags sei ebenso unlogisch wie die einmalige Entschädigung einer über Jahrzehnte andauernden Beistandschaft.