Die BSIG sei den Gemeinden im Dezember 2015 zugestellt worden. Bis dahin hätten die Sozialdienste längst die Personalbesoldungskosten für das Jahr 2016 budgetiert und auf Gemeindeebene verabschiedet. Die Gemeinden hätten eine 1-1.5-jährige Vorlaufzeit benötigt, um sich auf die Änderung einstellen zu können (insbesondere durch Anpassung des Budgets und/oder Stellenabbau). Die Interessenabwägung spreche für die Beibehaltung der bisherigen Praxis auch im Jahr 2016, der Rechtssicherheit sei der Vorzug zu geben. Seite 8 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern