Vorliegend gehe es um eine nicht auf ernsthaften und sachlichen Gründen beruhende Änderung einer jahrelangen kantonalen Praxis. Die unterschiedliche Behandlung von Abklärungsmandaten und Beistandschaftsmandaten mache im geltenden System der Pauschalabgeltung keinen Sinn. Praktisch werde eine Fallkostenpauschale eingeführt. Bezweckt werde lediglich die Einsparung von Ausgaben des Kantons zulasten der Gemeinden.