Bis zum 31. Dezember 2012 seien die Leistungen der Gemeinden im Bereich KES gleichermassen wie die Leistungen im Bereich Sozialhilfe lastenausgleichsberechtigt gewesen. Die Berechnungsweise der Stellenprozente im Bereich KES analog jener im Bereich Sozialhilfe sei auch ab 1. Januar 2013 beibehalten und die überjährigen Abklärungsfälle im Jahr nach Auftragserteilung stets wieder als Fall gezählt worden. Erst im Jahr 2015 sei gegenüber einzelnen Gemeinden verlangt worden, die überjährigen Fälle im Folgejahr nicht mehr zu zählen. Im Jahr 2016 wolle das KJA diese Zählweise nun gegenüber allen Gemeinden durchsetzen.