Das System der Besoldungskosten-Pauschalen bezwecke die Abgeltung der Kosten der für die Erfüllung der Aufträge der KESB benötigten Stellen. Die Erledigung überjähriger Aufträge erfordere eine Stellenbesetzung in beiden Jahren. Fälle, welche auch im Folgejahr Aufwand verursachen und Stellenprozente von Sozialarbeitenden und Administrativpersonal beanspruchen würden, seien daher ebenfalls zu zählen.