10 Abs. 3 aZAV galt grundsätzlich jede von den kommunalen Diensten auf Anordnung der KESB erfüllte Aufgabe im Sinne von Artikel 3 als Fall. Musste ein kommunaler Dienst zum Schutz einer bestimmten Person im gleichen Jahr mehrfach auf Anordnung der KESB tätig werden, lag nur ein Fall vor (Art. 10 Abs. 3 2. Satz aZAV). 2.3 Argumentation der Verfahrensbeteiligten