Per 1. Januar 2017 wurde im Kanton Bern ein Systemwechsel von der pauschalen Abgeltung der Besoldungskosten des Personals hin zur Abgeltung mittels Fallpauschalen vollzogen. Im Zug dieses Systemwechsels wurde die SHV10 angepasst und wurden die Art. 34 und 38 SHV aufgehoben sowie Art. 7 ff. ZAV11 geändert. Da in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich diejenigen Rechtssätze, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen führenden Tatbestandes Geltung haben massgebend sind, und neues Recht in der Regel keine Rechtswirkungen auf vor seinem