1. Die Verfügung des Sozialamtes vom 30. März 2016 sei hinsichtlich der für die Bereiche Sozialhilfe (SH) und Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) gewährten Anzahl Stellenprozente aufzuheben. 2. Die 22 überjährigen Abklärungsfälle seien in der Fallstatistik 2015 zu berücksichtigen und die Anzahl Stellenprozente, für welche die Besoldungskosten-Pauschalen in den Bereichen SH und KES im Jahr 2016 ausgerichtet werden, gestützt auf die bereinigte Fallstatistik neu zu berechnen und zu verfügen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -