1 Bernische Systematische Information Gemeinden (BSIG) Seite 2 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 3. Die für das Jahr 2016 dem Lastenausgleich zugeführten Pauschalen für den Bereich individuelle Sozialhilfe sowie die für den Bereich Vollzug KES ausgerichteten Pauschalen entsprechen einem Verhältnis von 56 Prozent zu 55 Prozent. 4. Für das Jahr 2016 können für den Bereich Alimentenhilfe Pauschalen für folgende Anzahl Stellenprozente dem Lastenausgleich zugeführt werden: