e) Unbestritten ist, dass der Beschwerdegegner pro Km Fr. 2.20 offeriert hat und der Beschwerdeführer Fr. 2.10. Der Durchschnittspreis ergibt somit Fr. 2.15, wofür 3 Punkte vergeben werden. Die Abweichung vom Durchschnittspreis zum oberen Angebot von Fr. 2.20 beträgt lediglich 5 Rappen. Die Differenz vom Durchschnittspreis zum günstigeren Angebot von Fr. 2.10 beträgt ebenfalls 5 Rappen. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen gibt es einen Punkte-Abzug respektive Punkte-Zuschlag erst bei einer Abweichung von 10 Rappen, was vorliegend nicht gegeben ist.