a) Das Zuschlagskriterium Preisgestaltung wird mit 10% gewichtet.14 Die Vorinstanz hat die Preisgestaltung wie folgt vorgenommen: Der Durchschnittspreis aller Angebote wird auf 5 Rappen gerundet, was drei Punkte ergibt. Abweichungen gegen oben ergeben pro 10 Rappen 0.5 Punkte Abzug, bis maximal 0 Punkte. Abweichungen gegen unten ergeben pro 10 Rappen 0.5 Punkte Zuschlag bis maximal 5 Punkte. Dabei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln bei +/- 0.05 wird auf die nächsten 10 Rappen auf- oder abgerundet.