Dafür müsste der betreffende Anbieter in seiner Offerte den konkreten Nachweis erbringen, auf welchen Zeitpunkt hin und in welcher Art er die Aufstockung plant, sowie mit welchen finanziellen Ressourcen er diese beim Zuschlagsentscheid realisieren würde.13 Aus dem Angebot des Beschwerdeführers geht nicht hervor, wie viele zusätzliche Fahrzeuge er auf welchen Zeitpunkt hin anzuschaffen gedenkt. Auch hat er nicht erläutert, wie er eine solche Aufstockung zu finanzieren gedenkt. Die vom Beschwerdeführer gemachte Äusserung zur allfällig nötigen Anschaffung von künftigen Fahrzeugen konnte aus den soeben dargelegten Gründen nicht in die Bewertung einbezogen werden.