Aufgrund des Umstandes, dass das ausgeschriebene Angebot zwölf gleichzeitig zu fahrende Routen umfasst, kann davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer seine Fahrzeugflotte von derzeit zwölf Fahrzeugen hätte aufstocken müssen. Um den Anbietern die gleiche Chance zu gewähren, können erst geplante betriebliche Aufstockungen beim Vergabeentscheid berücksichtigt werden.12 Dafür müsste der betreffende Anbieter in seiner Offerte den konkreten Nachweis erbringen, auf welchen Zeitpunkt hin und in welcher Art er die Aufstockung plant, sowie mit welchen finanziellen Ressourcen er diese beim Zuschlagsentscheid realisieren würde.13