d) Die Vorinstanz macht geltend, derzeit würden beim Beschwerdeführer zwölf Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Bei den aktuell zu fahrenden Routen seien diese Ressourcen (zu) knapp. Es seien drei Vans vorhanden. Ein Ausbau des Fahrzeugparks wäre für den ausgeschriebenen Auftrag von derzeit zwölf Routen sofort nötig. Für einen möglichen Einsatz von weiteren Fahrzeugen gäbe es keine Hinweise respektive Lösungsansätze.