Bei Z3.4 setzt die Vorinstanz fest, dass Reservefahrzeuge bei Ausfällen zur Verfügung stehen. Hierzu sollten die Anbieter aufzeigen, wie die kurzfristige Bereitstellung von Reservefahrzeugen geplant ist. b) Der Beschwerdeführer bemängelt, dass der Beschwerdegegner mit seinen fünf älteren Fahrzeugen bei der Bewertung von Z3 von der Vorinstanz mehr Punkte erhalten habe als seine moderne Flotte mit zwölf Fahrzeugen. Der Beschwerdeführer beruft sich dabei wiederum auf die Homepage des Beschwerdegegners.